Gartenfeuer dürfen bis 31. März lodern

Landkreis verlängert Frist nach langem Winter

 

Stendal (ge). Je einmal im Frühjahr und einmal im Herbst dürfen im Landkreis Stendal Gartenabfälle verbrannt werden. Das ist so auch vom 1. Februar bis zum 15. März erlaubt. In diesem Jahr verlängert die Kreisverwaltung jene Frist um zwei Wochen bis 31. März. Sie begründet das mit den „schlechten Witterungsverhältnissen“, die das Verbrennen in den vergangenen Wochen nicht möglich machten. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die Verbrennungsordnung, die auf der Homepage des Landkreises nachgelesen und dort heruntergeladen werden kann. Die Verordnung verpflichtet jedoch auch dazu, Gartenabfälle zu verwerten, sei es durch Verrotten, Eigenkompostierung, die Abgabe auf den Recyclinghöfen oder über die Biotonne. Lediglich pflanzliche Abfälle, die nicht anders verwertet werden können, zum Beispiel von Schädlingen befallener Baum und Strauchschnitt oder Kartoffel- und Spargekraut, dürfen verbrannt werden.

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