Goldbeck l Die neue Satzung gilt ab dem 1. Januar 2017. Gleichzeitig wird die alte von Juli 2013 außer Kraft gesetzt. Der Wunsch nach einer Anpassung kam von der Basis, von den Wehrleitern, die nun auch etwas davon profitieren: So werden die Wehrleiter jetzt gleich behandelt, egal, ob sie eine kleinere oder größere Wehr leiten, nämlich mit monatlich 100 Euro (vorher 40 und 80 Euro). Hervor sticht ferner, dass Atemschutzgeräteträger für einen Einsatz zusätzlich zum normalen Auslagenersatz in Höhe von 8 Euro weitere 8 Euro erhalten – „aufgrund des besonderen hohen persönlichen Aufwandes und hohen Risikos“, heißt es in der Satzung.
Und dann die Qualifikationen: Die Kameraden erhalten nun eine Entschädigung dafür, dass sie sich qualifizieren. Dies wurde vorher in Höhe von 50 Euro nur dem zuteil, der sich zum Gruppenführer ausbilden ließ, was zwei Wochen in Heyrothsberge bedeutet. Nun erhalten die Kameraden 25 Euro für ihre Qualifizierung zum Truppmann I, Truppmann II, Sprechfunker und Truppführer und 50 Euro für jene zum Atemschutzgeräteträger, Gruppenführer und für die Qualifikation „ABC Einsatz“ und „Technische Hilfeleistung“.
Dass es – statt 50 Euro – für die Qualifikationen zum Zugführer 100 Euro und Verbandsführer 200 Euro gibt, haben die Kameraden einem Antrag von VG-Ratsmitglied Ines Bergmann zu verdanken. „Ich würde diese Verantwortung nicht tragen wollen“, betonte sie den Einsatz betroffener Kameraden. Und bekam sicher auch deswegen Zuspruch vom Rat, da diese Qualifikationen nur sehr selten erworben werden. Trotzdem, so spricht André Witwar als Ordnungsausschussvorsitzender, behalte die monetäre Entschädigung natürlich den Charakter einer symbolischen. „Bezahlen kann man den Aufwand sowieso nicht.“ Natürlich sei es zu begrüßen, dass es etwa für die Truppmann-I-Ausbildung von nun an 25 Euro gibt. Das relativiert sich aber, wenn man bedenkt, dass der jeweilige Kamerad dafür acht Wochenenden ans Bein bindet.
Einige Ratsmitglieder – so Jochen Hufschmidt, Dirk Kautz und Wolfgang Trösken – monierten, dass der Beschluss keine wenigstens ungefähre Angabe über die finanziellen Auswirkungen aufzeigt. Stattdessen nur den Hinweis „finanzielle Auswirkungen gemäß beschlossener Satzung“.
Wenn es auch schwierig sei, etwa die Präsenz bei Dienstabenden vorherzusagen, die Qualifikationen in der Mannschaft wären es schon. Wolfgang Trösken als Vorsitzender des Finanzausschusses beschwerte sich darüber, dass die Entschädigungssatzung nicht in „seinen“ Ausschuss gegeben wurde – „das ist eindeutig ein Verfahrensfehler“. Die Satzung wurde schließlich verabschiedet: bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen.