Betriebslizenz unerreichbar: Händler soll vor den Kadi

STREIT UM ERLAUBNIS FÜR FEUERWEHRFAHRZEUG: ERSATZ MIT JURISTISCHEN MITTELN

Neben Technik befördern Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge auch Wasser und Einsatzkräfte – sofern das Leergewicht nicht genauso groß ist wie das maximale Gesamtgewicht.
Neben Technik befördern Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge auch Wasser und Einsatzkräfte – sofern das Leergewicht nicht genauso groß ist wie das maximale Gesamtgewicht.
Arneburg-Goldbeck. Ein Jahr nach Übergabe des neuen Feuerwehreinsatzfahrzeuges zieht die Verbandsgemeinde einen Gebrauchtwagenhändler aus dem Raum Leipzig vor den Kadi. Grund: Die Ware sei mangelhaft.

Von Antje Mahrhold. 

Stein des Anstoßes ist das im April 2016 übergebene Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF) aus dem Hause Mercedes Benz. Der Preis des beim Kauf 20 Jahre alten Allradgeräts betrug bei einem Tachostand von knapp 34 000 Kilometern fast 93 000 Euro.
Weil mit dem neuen Fahrzeug aber etwas sehr Gravierendes nicht stimme, hat sich die Verbandsgemeinde im Februar dieses Jahres an den Händler gewandt – und ihm eine Mängelanzeige geschickt. Seitdem sei dann aber nichts passiert, weswegen Arneburg-Goldbecks Verbandsgemeinderat nun für den Rechtsweg votieren soll.
Denn das neue Einsatzgerät könne nicht wie geplant verwendet werden. Laut Ausschreibung, die im Oktober 2014 erfolgt war, sollte es in der Lage sein, Sitzplätze für bis zu acht Einsatzkräfte aufzuweisen und zugleich mindestens 2000 Liter Wasser im eingebauten Tank transportieren können. Für solche Massen kommt es entscheidend auf das zulässige Gesamtgewicht an, das wiederum für die Betriebserlaubnis von maßgeblicher Bedeutung ist.
„Dass von Ihnen gelieferte Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (...) ist nicht einsetzbar, da das Fahrzeug als Leer- bzw. Grundgewicht bereits das maximale Gesamtgewicht von 13 500 Kilogramm aufweist, also weder mit aufgefülltem Wassertank (3000 Liter) beladbar ist noch eine Besetzung von Feuerwehrmännern aufnehmen kann. Das von Ihnen zugesicherte zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges von 25 000 Kilo entspricht nicht der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Eine solche kann auch nicht nachträglich für ein entsprechendes Gesamtgewicht erreicht werden“, heißt es im Schreiben einer Stendaler Anwaltskanzlei an den Händler.
Mit juristischen Mitteln soll nun durchgesetzt werden, dass der Händler „Nachbesserung“ leistet. Heißt: Er soll ein HLF 20 liefern, das „mangelfrei“ ist und über ein maximales Gesamtgewicht von 25 000 Kilo verfügt, erklärt das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde.
Unter Leitung des neuen Vorsitzenden Karlheinz Schwerin (WG Eichstedt) befasst sich der Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Brandschutz am 14. Juni mit dem Rechtsstreit. Die Debatte erfolgt hinter geschlossenen Türen. Eile ist geboten, weil der Hersteller laut Anwaltskanzlei bis 16. Juni Frist hat, den Ersatz zu liefern.

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